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Das Förderprogramm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ wurde 2024 eingestellt.

Das Bundesverkehrsministerium teilte am 13. Februar 2024 mit, dass für das Förderprogramm kein weiteres Budget mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Als Grund für den Förder-Stopp werden Umverteilungen im Bundeshaushalt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angegeben. 

Im Jahr 2023 hatten Sie die Möglichkeit, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Förderung auf ihr Energiesystem bestehend aus Solarmodulen, Stromspeicher und Wallbox zu bekommen. 

Aber keine Sorge! Auch 2024 gibt es Möglichkeiten zur Förderung ihrer Solaranlage. Am Ende des Artikels erfahren Sie mehr zu den Alternativen. 

Was wurde gefördert und wie hoch war die Förderung?

Mit der Förderung 442 der KfW wurde die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher bezuschusst. Die Förderung unterstützte somit, dass Sie ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.

Die Höhe der Förderung konnte maximal 10.200 Euro betragen und setzte sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • für die Wallbox: 600 Euro pauschal
  • bei Wallboxen mit bidirektionaler Ladefähigkeit: 1200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro

Wichtig: Im Falle, dass Sie einen Zuschuss erhalten haben: Der Zuschuss wird von der KfW später direkt auf ihr Bankkonto ausgezahlt. Er kann also beim Kauf ihrer Anlage nicht direkt abgezogen werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass Sie die Förderung nicht erhalten können, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag unterschreiten.

Auch ohne KfW-Förderung Kosten sparen:

Mit einem Energiessystem aus PV-Anlage, Speicher und intelligentem Energiemanagent-System sparen Sie über die Jahre mehrere Tausend Euro.

Das waren die Voraussetzungen für die KfW-Förderung 442

Die Förderung war für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher gedacht und richtete sich ausschließlich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen. 

Weiterhin müssen folgende Kriterien an die Produkte erfüllt werden:

  • Wallbox mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW)
  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage muss vorhanden sein
  • Ihr Haus muss bereits fertig gebaut sein und Sie müssen dort mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • Die Wallbox, die Photo­voltaik­anlage und der Solar­strom­speicher müssen fabrikneu sein.
  • Weiterhin darf zum Beantragungszeitpunkt der Auftrag noch nicht unterschrieben bzw. bestellt worden sein.

Was wurde nicht gefördert?

Wenn ihr Eigenheim noch im Bau ist oder Sie dieses vermieten, können Sie die Förderung leider nicht beantragen. Das gilt ebenfalls für Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen und auch Eigentumswohnungen. Auch die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss war nicht möglich. Auch die Nachrüstung einer bereits bestehenden PV-Anlage mit einer Wallbox war ausgeschlossen. Zudem müssten Sie bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben. 

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen war ebenfalls nicht möglich. 

Ob mit oder ohne Förderung Kosten sparen: Kennen Sie ihre Kostenersparnis durch das Ganzjahresenergiesystem EKD365+?

Wann und wie wird die Förderung ausgezahlt?

Sie haben die Förderung noch erhalten? Großartig! Nachdem Sie die Bestätigung der Förderung bekommen, ihre Anlage bestellt haben und diese gebaut wurde, wird sich die KfW ab März 2024 bei Ihnen melden. Dann müssen Sie weitere Nachweise erbringen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen.

Dazu müssen Sie zuerst ihre Identität, am besten per Schufa-Identitäts-Check nachweisen. Anschließend müssen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die Daten ihrer installierten Wallbox, Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher angeben und bestätigen, dass ihr Vorhaben vollständig durchgeführt wurde.

Als Nachweis dafür laden Sie einfach alle Rechnungen und weitere Dokumente, wie beispielsweise die Zulassung ihres Elektroautos, hoch. Nachdem die Daten und Dokumente durch die KfW geprüft wurden, wird Ihnen der bewilligte Zuschuss direkt auf ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.

Alternative: Welche Förderungen für PV-Anlagen gibt es noch?

Für alle, die nicht die Chance hatten von der KfW-Förderung 442 zu profitieren, gibt es trotzdem gute Neuigkeiten: Es gibt weiterhin andere Fördermöglichkeiten für ihre Solaranlage! Wir haben in folgendem EKD Magazinartikel die gängigen Förderungen für PV-Anlagen auch im Jahr 2024 für Sie zusammengefasst.

Ein Checkmark

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