Ladesäulenverordnung
Die Ladesäulenverordnung regelt die technischen Mindestanforderungen und den Zugang zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland.
- Sie stellt sicher, dass Elektrofahrzeugnutzer an jeder öffentlichen Ladestation laden können, unabhängig vom Anbieter.
- Die Verordnung legt technische Standards und Kommunikationsschnittstellen für Ladesäulen fest.
- Ein zentrales Ziel ist die Förderung des Ausbaus einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur.
Die Ladesäulenverordnung wurde ins Leben gerufen, um den Zugang und die Nutzung von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland zu standardisieren und zu erleichtern. Hierdurch sollen Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Elektromobilität abgebaut werden. Die Verordnung definiert technische Anforderungen, damit Ladesäulen verschiedener Anbieter kompatibel sind und ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Nutzer gewährleistet wird.
Zudem schreibt die Ladesäulenverordnung vor, dass Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten bestimmte Informationen, wie Standorte, Ladeleistungen oder Zugangsbedingungen, transparent machen müssen. Dies fördert die Transparenz und Planbarkeit für Nutzer von Elektrofahrzeugen und unterstützt somit die Akzeptanz und Verbreitung der Elektromobilität.
Sie interessieren sich für mehr?
Jetzt Energiesystem zusammenstellen
Lassen Sie sich von unseren Energieexperten beraten, welches Energiesystem am besten zu Ihnen passt.
Energiesystem entdecken
PV, Stromspeicher, Energiemanagement und mehr: Mit unseren Komponenten bekommen Sie bessere Energie für Ihr Zuhause.
EKD News durchstöbern
Erfahren Sie Interessantes und Wissenswertes aus der Welt der Solarenergie und Eigenstromerzeugung.