Abschreibung von Solaranlagen
Abschreibung ist die steuerliche Berücksichtigung der Wertminderung von Anlagen oder Gegenständen (z.B. einer Solaranlage) über ihre Nutzungsdauer. Sie senkt die Steuerlast.
- Es gibt drei Hauptformen der Abschreibung für Photovoltaik-Anlagen: lineare Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen.
Die Auswahl der besten Abschreibungsmethode hängt von der individuellen Situation ab und sollte idealerweise mit einem Steuerberater besprochen werden. Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen gibt es mehrere Abschreibungsmöglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Vorteile bieten.
Die lineare Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Anlage. Sie ist die am häufigsten genutzte Methode, bei der die Kosten der Anlage gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. In Deutschland wird eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angenommen.
Der Investitionsabzugsbetrag ist eine weitere Möglichkeit, die vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen interessant ist. Mit dieser Methode können Betriebe bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten schon vor der Anschaffung oder Herstellung steuerlich geltend machen.
Sonderabschreibungen sind eine staatliche Fördermaßnahme zur Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie erlauben es, in den ersten fünf Jahren bis zu 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuschreiben.
WICHTIG!
Siehe auch: Steuerbefreiung
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