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Einleitungsgenehmigung

Die Einleitungsgenehmigung ist eine amtliche Genehmigung, die für die Entnahme und Rückführung von Wasser aus Gewässern für den Betrieb von Wärmepumpen notwendig sein kann.

  • Wird benötigt bei Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser durch Wärmepumpen.
  • Unterliegt strengen Auflagen zur Schonung der Ökosysteme in den Gewässern.
  • Berücksichtigt u.a. thermische Einflüsse und Volumenströme des entnommenen Wassers.

In Deutschland müssen Betreiber von Wärmepumpen, die Wasser aus natürlichen Quellen wie Grundwasser, Flüssen oder Seen entnehmen und es nach der Nutzung wieder zurückführen möchten, eine wasserrechtliche Genehmigung einholen. Diese Genehmigung wird von den zuständigen Behörden, in der Regel den unteren Wasserbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte, erteilt und ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt.

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