Pacht
Die Pacht im Kontext der Photovoltaik bezieht sich auf die Überlassung von Grundstücken oder Dachflächen an Dritte gegen eine festgelegte Vergütung für den Bau und Betrieb einer Solaranlage.
- Pachtmodelle eröffnen auch privaten Grundstückseigentümern die Möglichkeit, an der Energiewende teilzunehmen, ohne selbst in eine Anlage investieren zu müssen.
- Gewerbliche oder landwirtschaftliche Grundstückseigentümer können durch Pachtverträge eine zusätzliche Einnahmequelle generieren.
Die Vereinbarungen sind in der Regel langfristig ausgelegt, oft mit einer Dauer von 20 Jahren oder mehr. Dabei wird dem Eigentümer zumeist eine regelmäßige Pachtzahlung zugesichert.
Ein wichtiger Aspekt ist die Vergütungsstruktur. Diese kann variieren und sowohl einmalige Zahlungen als auch wiederkehrende monatliche oder jährliche Pachtzahlungen umfassen. In einigen Fällen kann die Vergütung auch an den Ertrag der Anlage gekoppelt sein.
Darüber hinaus gibt es auch die Option, den produzierten Strom zu günstigen Konditionen zu beziehen.
Eine rechtliche Prüfung des Pachtvertrags durch einen Fachanwalt ist empfehlenswert, da es sich um eine langfristige Verpflichtung handelt.
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